



Brandschutzplanung
Erstellen von prüffähigen Nachweisen für Neubau und Erweiterung
- Erstellen von Brandschutzkonzepten im Baugenehmigungsverfahren zur Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen inkl. Sonderbauverordnungen.
- Nachweise zum konstruktiven, baulichen Brandschutz (DIN 4102 bzw. Eurocode).
Erstellen von prüffähigen Nachweisen für Bestandsbauten
- Brandschutztechnische Bewertung von bestehenden Gebäuden (Bestandsanalyse) hinsichtlich des planerischen und konstruktiven Brandschutzes.
- Sanierungskonzepte zur Herstellung genehmigungsfähiger Zustände, bspw. hinsichtlich der Brandabschnitte, Rettungswege etc. (planerischer Brandschutz).
- Sanierungskonzepte zur Herstellung einer bestimmten Feuerwiderstandsdauer (baulicher, konstruktiver Brandschutz.)
Erstellen von gutachterlichen Stellungnahmen
- zur Bewertung einer Konstruktion oder eines Gebäudes nach einem Brand.